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   VGH Hessen, 10.09.2002 - 11 UE 3202/98   

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VGH Hessen, 10.09.2002 - 11 UE 3202/98 (https://dejure.org/2002,11707)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.09.2002 - 11 UE 3202/98 (https://dejure.org/2002,11707)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. September 2002 - 11 UE 3202/98 (https://dejure.org/2002,11707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 127 VwGO, § 108 SGB 5
    Zulassungsfreie Anschlussberufung; Bettenkapazität außerhalb eines Versorgungsgebietes laut Krankenhausplan; Herzchirurgie

  • Judicialis

    EGV Art. 43; ; EGV Art. 81; ; EGV Art. 86; ; EGV Art. 87; ; VwGO § 127; ;... KHG § 6 Abs. 2; ; KHG § 8 Abs. 1; ; KHG § 8 Abs. 2; ; SGB V § 108; ; HKHG § 16; ; HKHG § 17; ; HKHG § 18; ; HKHG § 20; ; HKHG § 21; ; Verordnung über die Abgrenzung der Versorgungsgebiete nach § 17 des Hessischen Krankenhausgesetzes 1989

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VGH Hessen, 10.09.2002 - 11 UE 3202/98
    Die Bettenzahl eines Krankenhauses ist ein wesentliches Merkmal für seine Bedarfsgerechtigkeit, die das entscheidende und auch gemessen an den Maßstäben für Berufswahlregelungen nicht zu beanstandende Kriterium für die Entscheidung über die Aufnahme in den Krankenhausplan ist (BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209 [229]).

    Unter diesen Prämissen kann es bei der gerichtlichen Überprüfung des Krankenhausplans nicht beanstandet werden, dass der Beklagte bei der erforderlichen Zielplanung im Rahmen seines ihm zustehenden planerischen Gestaltungsfreiraums (BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990, a.a.O., S. 225) entschieden hat, keine weiteren herzchirurgischen Plankrankenhäuser mit Standort in Frankfurt am Main in den Krankenhausplan aufzunehmen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seinem mehrfach zitierten Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 - (BVerfGE 82, 209 [225 f.] Folgendes ausgeführt:.

    Wenn auch auf Grund des zitierten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 1990 (a.a.O., S. 226) eine solche, am Ist-Zustand orientierte Zielplanung nicht von vornherein rechtswidrig ist, teilt der Senat die Kritik des Klägers insofern, als das zuständige Ministerium zunächst die Zielplanung im Bereich Herzchirurgie weitgehend den vorhandenen Herzzentren überlassen und deren Bettenkapazitäten ohne konkrete Bedarfsprüfung in den Krankenhausplan übernommen hat.

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VGH Hessen, 10.09.2002 - 11 UE 3202/98
    Wie den vom Beklagten auf Grund des Auflagenbeschlusses des Senats vom 17. November 1998 vorgelegten Behördenakten (vgl. den dem Schriftsatz des Hessischen Sozialministeriums vom 29. Juli 1999 beigefügten Aktenplan, Band II Bl. 303 ff. der Gerichtsakten 11 UE 3202/98) zu entnehmen ist, hat vor dem Jahre 1994 - jedenfalls in Bezug auf den Bereich Herzchirurgie - in Hessen offenbar keine der Bedarfsprognose zugrunde zu legende Bedarfsanalyse stattgefunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38; bestätigt durch Beschluss vom 31. Mai 2000 - 3 B 53.99 -, Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 5).

    In dem dort zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 1985 (a.a.O.), dem eine Fortsetzungsfeststellungsklage eines Krankenhausbetreibers zugrunde lag, hat das Bundesverwaltungsgericht zum maßgebenden Beurteilungszeitraum bei (ursprünglichen) Verpflichtungsbegehren auf Aufnahme in einen Krankenhausbedarfsplan Folgendes ausgeführt (BVerwGE 72, 43 f.):.

    Der durch diese Verwaltungsakte zustande kommende Krankenhausplan selbst ist ohne Außenwirkung, sondern lediglich ein behördeninternes Planungsinstrument (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985, BVerwGE 72, 38 [45] zum Krankenhausbedarfsplan nach § 6 KHG 1981).

  • EuGH, 12.07.2001 - C-157/99

    Smits und Peerbooms

    Auszug aus VGH Hessen, 10.09.2002 - 11 UE 3202/98
    Es ist durch die Rechtsprechung des EuGH anerkannt, dass die Erbringung von Kranken- oder Altersversicherungsleistungen durch ausschließlich der sozialen Sicherheit dienende Einrichtungen nicht vom Anwendungsbereich des Art. 81 EGV umfasst ist (EuGH-Urteil vom 29. September 1992, a.a.O.; Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Band I Anm. 71 zu Art. 81 EGV mit weiteren Nachweisen; speziell zur klinischen Versorgung vgl. ferner das vom Klägerbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung angesprochene EuGH-Urteil vom 12. Juli 2001 - Rs. C-157/99 -, Smits, Rdnrn. 71 ff., EuGRZ 2001, 302 [307]).
  • EuGH, 19.01.1994 - C-364/92

    SAT Fluggesellschaft / Eurocontrol

    Auszug aus VGH Hessen, 10.09.2002 - 11 UE 3202/98
    Es ist deshalb der in dem vorgelegten Rechtsgutachten vertretenen, u. a. auf die in Fußnote 12 zitierte Entscheidung in der Rechtssache C-343/95 (Diego Cali, Slg. 1997, I-1547, 1588, Rdnrn 22 ff.) gestützten Auffassung beizupflichten, dass das Ministerium im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bei der Krankenhausplanung nicht als Unternehmen im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EGV qualifiziert werden kann (vgl. auch das in dieser Entscheidung zitierte Urteil des EuGH vom 19. Januar 1994, Rs. C-364/92, SAT Fluggesellschaft, Slg. 1994, I-43 Rdnr. 30, sowie EuGH, Urteil vom 17. Februar 1993, Rs. C-159/91 und C-160/91, Poucet und Pistre, Slg. 1993, I-637 Rdnrn. 6 - 11 sowie 15 ff.).
  • EuGH, 17.02.1993 - C-159/91

    Poucet und Pistre / AGF und Cancava

    Auszug aus VGH Hessen, 10.09.2002 - 11 UE 3202/98
    Es ist deshalb der in dem vorgelegten Rechtsgutachten vertretenen, u. a. auf die in Fußnote 12 zitierte Entscheidung in der Rechtssache C-343/95 (Diego Cali, Slg. 1997, I-1547, 1588, Rdnrn 22 ff.) gestützten Auffassung beizupflichten, dass das Ministerium im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bei der Krankenhausplanung nicht als Unternehmen im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EGV qualifiziert werden kann (vgl. auch das in dieser Entscheidung zitierte Urteil des EuGH vom 19. Januar 1994, Rs. C-364/92, SAT Fluggesellschaft, Slg. 1994, I-43 Rdnr. 30, sowie EuGH, Urteil vom 17. Februar 1993, Rs. C-159/91 und C-160/91, Poucet und Pistre, Slg. 1993, I-637 Rdnrn. 6 - 11 sowie 15 ff.).
  • EuGH, 30.01.1985 - 123/83

    BNIC / Clair

    Auszug aus VGH Hessen, 10.09.2002 - 11 UE 3202/98
    Da diesen Gremien keine Entscheidungskompetenz, sondern lediglich Beratungsfunktion zukommt und etwaige Beschlüsse oder Vorschläge weder die Zuständigkeit noch die Verantwortung des letztlich entscheidenden Ministeriums beschneiden, können die Feststellungsbescheide des Hessischen Sozialministeriums bzw. der früher zuständigen Ministerien im Rahmen der Krankenhausplanung nicht als bloße Umsetzung von Vereinbarungen der Beratungsgremien im Sinne der entsprechenden EuGH-Rechtsprechung (vgl. insbesondere die Entscheidung in der Rechtssache 123/83 - BNIC-Clair -, Slg. 1985, S. 391, 423, auszugsweise zitiert auf S. 26 des Sachverständigengutachtens) angesehen werden.
  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98

    Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.09.2002 - 11 UE 3202/98
    Diese Regelungen sprechen dafür, dass dem Beklagten bei der Aufstellung und der Anpassung des Krankenhausplans an veränderte Verhältnisse ein planerischer Gestaltungsfreiraum zusteht (so auch BVerfG, a.a.O., S. 225 f.) und die Bedarfsgerechtigkeit des Krankenhauses auch hinsichtlich seiner Bettenzahl nicht uneingeschränkt gerichtlicher Nachprüfung unterliegt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20.98 - Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 9 = NVwZ-RR 2000, 213 = DVBl. 2000, 124 zum behördlichen Prognosespielraum bei der Beurteilung des Bedarfs an Rettungsdienstleistungen).
  • EuGH, 18.03.1997 - C-343/95

    Calì & Figli / Servizi Ecologici Porto di Genova

    Auszug aus VGH Hessen, 10.09.2002 - 11 UE 3202/98
    Es ist deshalb der in dem vorgelegten Rechtsgutachten vertretenen, u. a. auf die in Fußnote 12 zitierte Entscheidung in der Rechtssache C-343/95 (Diego Cali, Slg. 1997, I-1547, 1588, Rdnrn 22 ff.) gestützten Auffassung beizupflichten, dass das Ministerium im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit bei der Krankenhausplanung nicht als Unternehmen im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EGV qualifiziert werden kann (vgl. auch das in dieser Entscheidung zitierte Urteil des EuGH vom 19. Januar 1994, Rs. C-364/92, SAT Fluggesellschaft, Slg. 1994, I-43 Rdnr. 30, sowie EuGH, Urteil vom 17. Februar 1993, Rs. C-159/91 und C-160/91, Poucet und Pistre, Slg. 1993, I-637 Rdnrn. 6 - 11 sowie 15 ff.).
  • BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99

    Krankenhausplan; Bedarf; Bedarfsanalyse; Bedarfsgerechtigkeit; Bedarfsprognose;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.09.2002 - 11 UE 3202/98
    Wie den vom Beklagten auf Grund des Auflagenbeschlusses des Senats vom 17. November 1998 vorgelegten Behördenakten (vgl. den dem Schriftsatz des Hessischen Sozialministeriums vom 29. Juli 1999 beigefügten Aktenplan, Band II Bl. 303 ff. der Gerichtsakten 11 UE 3202/98) zu entnehmen ist, hat vor dem Jahre 1994 - jedenfalls in Bezug auf den Bereich Herzchirurgie - in Hessen offenbar keine der Bedarfsprognose zugrunde zu legende Bedarfsanalyse stattgefunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38; bestätigt durch Beschluss vom 31. Mai 2000 - 3 B 53.99 -, Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 5).
  • BVerwG, 18.03.1996 - 9 C 64.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Zulässigkeit der Anschlußberufung bei Zulassungsberufung

    Auszug aus VGH Hessen, 10.09.2002 - 11 UE 3202/98
    Soweit Bedenken gegen die Zulässigkeit der Anschlussberufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gestützt wird (Urteil vom 18. März 1996 - 9 C 64.95 -, Buchholz 310 § 127 VwGO Nr. 7 = NVwZ-RR 1997, 253; Beschluss vom 18. Mai 1999 - 9 B 282/99 -), führt auch dies nicht zu durchgreifenden Zweifeln an der Zulässigkeit des Rechtsmittels.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2001 - 9 S 772/01

    Fehlender Anordnungsgrund für Schutz gegen Aufnahme eines Konkurrenten in

  • BVerwG, 18.05.1999 - 9 B 282.99

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ablehnung der

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2013 - 9 S 1968/11

    Aufnahme einer psychotherapeutischen Fachklinik in den Krankenhausplan;

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Rahmen der hier vorliegenden, auf Aufnahme in den Krankenhausplan gerichteten Verpflichtungsklage kommt es vielmehr auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz bzw. in Fällen ohne mündliche Verhandlung auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.07.1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38, und vom 16.01.1986 - 3 C 37/83 -, NJW 1986, 1561; Senatsurteil vom 15.12.2009, a.a.O., S. 351; HessVGH, Urteil vom 10.09.2002 - 11 UE 3202/98 -, Juris; Stollmann/Hermanns, DVBl. 2007, 475, 481; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.10.2010 - 13 A 2071/09 -, Juris und Beschluss vom 25.11.2005 - 13 B 1599/05 u.a. -, NVwZ 2006, 481).
  • VG Meiningen, 25.06.2013 - 2 K 251/11

    Aufnahme in den Landeskrankenhausplan; Ausweisung des Fachs

    Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Feststellung der Aufnahme oder auf Neubescheidung sind auch dann erfüllt, wenn der Krankenhausträger zwar im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde (noch) keinen Anspruch auf Feststellung der Aufnahme hatte, jedoch einen solchen Anspruch danach infolge einer zwischenzeitlichen Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse erlangt hat (BVerwG, Urt. v. 26.03.1981, 3 C 134.79, juris, Rn. 31 und Urt. v. 25.07.1985, 3 C 25/84, juris, Rn. 42; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.02.2013, 9 S 1968/11, juris, Rn. 36; ThürOVG, Urt. v. 25.09.2006, 2 KO 73/05, juris, Rn. 81; Hess.VGH, Urt. v. 10.09.2002, 11 UE 3202/98, juris, Rn. 79; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.11.2011, 13 A 1402/11, juris, Rn. 28; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 01.02.2012, 7 K 3293/11, juris, Rn. 34; VG des Saarlandes, Urt. v. 12.03.2013, 2 K 611/11, juris, Rn. 64).

    Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Feststellung der Aufnahme oder auf Neubescheidung sind auch dann erfüllt, wenn der Kläger zwar im Zeitpunkt der Entscheidung des Beklagten (noch) keinen Anspruch auf Feststellung der Aufnahme hatte, jedoch einen solchen Anspruch danach infolge einer zwischenzeitlichen Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse erlangt hat (BVerwG, Urt. v. 26.03.1981, 3 C 134.79, juris, Rn. 31 und Urt. v. 25.07.1985, 3 C 25/84, juris, Rn. 42; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.02.2013, 9 S 1968/11, juris, Rn. 36; ThürOVG, Urt. v. 25.09.2006, 2 KO 73/05, juris, Rn. 81; Hess.VGH, Urt. v. 10.09.2002, 11 UE 3202/98, juris, Rn. 79; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.11.2011, 13 A 1402/11, juris, Rn. 28; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 01.02.2012, 7 K 3293/11, juris, Rn. 34; VG des Saarlandes, Urt. v. 12.03.2013, 2 K 611/11, juris, Rn. 64).

  • VG Freiburg, 03.07.2007 - 3 K 737/04

    Anspruch auf Aufnahme in den Krankenhausplan

    Die Klage ist zum Teil begründet, da die vom Beklagten im Bescheid vom 27.03.2000 getroffene Auswahlentscheidung bezogen auf den für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.1985, a.a.O. und v. 16.01.1986 - 3 C 37.83 - NJW 1986, 1561; Hess. VGH, Urt. v. 10.09.2002 - 11 UE 3202/98 - juris; Stollmann/Hermanns, Die jüngere Rechtsprechung zum Krankenhausrecht, DVBl. 2007, 475, 481) rechtswidrig ist und die Klägerin in ihren Rechten verletzt (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2004 - 2 LB 75/03

    Bedarfsanalyse, Krankenhausplan, Versorgungsentscheidung

    Daraus folgt aber nicht, dass in jedem Versorgungsgebiet ein Krankenhausangebot in allen Versorgungsstufen vorgehalten werden muss und demgemäß nur die im jeweiligen Versorgungsgebiet vorhandenen Bettenkapazitäten im betroffenen Fachgebiet berücksichtigt werden dürften (so auch HessVGH, Urt. v. 10.09.2002 - 11 UE 3202/98 -, ESVGH 53, 63).
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